Hilfe bei Trennung und Scheidung - ISUV

Der ISUV/VDU e.V vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Scheidung, Trennung und Unterhalt betroffen sind.
Wir sind unabhänig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.

Wir sind zuständig für:
Ehegatten- und Kindesunterhalt, Elternunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Erbrecht und Nichtehelichenrecht.

Wir leisten praktische Hilfe durch:
Fachzeitschriften mit Ratschlägen und Hinweisen, Hompage (siehe Links) Kostenlose Veranstaltungen mit Fachrefernten in Füssen, Marktoberdorf, Kempten, Kaufbeuren und persönlichen Erfahrungsaustausch mit Betroffenen.

Altersarmut ist vielfach eine Spätfolge von Scheidung. Wenn Rentenansprüche im Zuge des Versorgungsausgleich geteilt werden, sind den meisten Betroffenen die Folgen nicht klar oder sie werden verdrängt. ISUV gibt einen Ratgeber heraus, der auf die Folgen des Versorgungsausgleichs hinweist und Tipps zur Vorsorge gibt.

Der Verband puscht sein soziales Netzwerk "Mein ISUV" . Dort können Mitglieder autonom Fragen stellen und Kontakt zu einem ISUV Anwalt aufnehmen und sich beraten lassen. Sie können sich im ISUV-Sozial Web frei bewegen und sich mit anderen Mitgliedern bundesweit austauschen.

Eine Mitgliedschaft kostet im Quartal 17,25 + einer einmaligen Aufnahmegebühr von 30,00 €. Darin enthalten ist jedes Jahr eine kostenlose, schriftliche Rechtsauskunft, die zur ISUV Bundesgeschäftsstelle nach Nürnberg einzusenden ist. Jede weitere schriftliche Rechtsauskunft erhält man für 30,00 €. So kann man sich für einen geringen Kostenbeitrag über die ersten Schritte informieren und selbst entscheiden, welchen Weg man gehen will.

Der Verband lebt durch die ehrenamtliche Tätigkeit von Betroffenen und den Mitgliedern in den Bezirks- und Kontaktstellen in ganz Deutschland. Weitere Infos unter www.isuv.de

Die folgende Seite bezieht sich hauptsächlich auf Veranstaltungen und Aktivitäten der ISUV Bezirksstelle Füssen und Außenstelle Kempten.

Veranstaltungen



Dienstag, 12.06. 20.00 Uhr
Trennung und Scheidung - Was ist mit den Steuern? Was kann ich vertraglich regeln?
Notar Paul Baumeister
Hotel Sepp, Bahnhofstr. 13 in Marktoberdorf

Dienstag, 19.06 20.00 Uhr
Wie wird der Versorgungsausgleich berechnet? Was heißt Zugewinn?
Rechtsanwalt Robert Fackler - Fachanwalt für Familienrecht
Tafelhaus, Beethovenstr. 12 in Kempten

Donnerstag, 14.06. 20.00 Uhr
Erbrecht - Testamentgestaltung und Pflichtteilsrecht - Wie ist die Regelung bei Scheidung?
Rechtsanwältin Yvonne Schur -Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Generationenhaus Kaufbeuren, Baumgarten 32 in Kaufbeuren

Dienstag, 03.07. 20.00 Uhr
Mietrecht - Was ist mit der gemeinsamen Wohnung bei Trennung und Scheidung?
Rechtsanwalt Ulrich Schwerdtfeger - Fachanwalt für Mietrecht
Hotel Luitpoldpark, Bahnhofstr. 3 in Füssen

Donnerstag, 12.07. 20.00 Uhr
Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt - Wem steht was zu? Wie wird der Unterhalt berechnet?
Rechtsanwältin Yvonne Schur - Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Generationenhaus, Baumgarten 32 in Kaufbeuren

Dienstag, 17.07. 20.00 Uhr "Grossveranstaltung"
"Gehen oder Bleiben" Beziehung auf dem Prüfstand!
Dr. phil ;Mathias Jung -Einzel- und Paartherapeut
Kornhaus, kleiner Saal - Kornhausplatz 1 in Kempten

Dienstag, 24.07. 20.00 Uhr
Berufliche Neuorientierung bei Trennung und Scheidung
Ulrike Pugh Personalmanagement
Hotel Sepp, Bahnhofstr. 13 in Marktoberdorf

im August keine Veranstaltungen






Am Dienstag den 12.06. um 20.00 Uhr Informiert Notar Paul Baumeister im Hotel Sepp in Marktoberdorf, Bahnhofstr. 13 über "Was ist mit den Steuern bei Trennung und Scheidung, Was kann ich vertraglich regeln?"

Wann muss die Steuerklasse geändert werden? Welche Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten kann man steuerlich geltend machen? Wie hoch ist die steuerliche Berücksichtigung beim Kindergeld? Über all diese existentiellen wichtigen Fragen erhalten Sie Tipps und Informationen.
Schulden-, Vermögen- und Immobilienaufteilung bei Trennung und Scheidung

Wenn aus dem "Duett" Ehe ein Duell wird, dann geht es an das Aufteilen, was während der Ehe erwirtschaftet wurde. Hierfür gibt es gesetzliche Regeln, die zu beachten sind. Was ist mit der gemeinsamen Immobilie, wer bezahlt die restlichen Schulden, wie ist die gesetzliche Regelung bei der Aufteilung des gesamten Vermögens? Auch hier hilft Fairness Kosten und Geld sparen!

Informationen erhalten Sie an diesem Abend von Rechtsanwalt Dr. Schröck.

ISUV begrüsst Stellungnahme des Deutschen Anwaltsvereins zum Sorgerecht nichtehelicher Väter

Die Position des DAV decken sich nahezu ausschließlich mit denen des ISUV, dass dem nicht verheirateten Vater, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat, grundsätzlich die gemeinsame elterliche Sorge zusteht. Die Mutter ist nur bis zur Feststellung der rechtsverbindlichen Vaterschaft allein sorgeberechtigt. Wörtlich heißt es: "Aus der Sicht des Kindes ist es unerheblich, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht, wie oder wo das Kind gezeugt und empfangen wurde."

Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt - Wem steht was zu? Wie wird er berechnet?

Berechnung des Unterhaltes ist das Thema am Dienstag den 08. Mai um 20.00 Uhr im Hotel Luitpoldpark, Bahnhofstr, 3 in Füssen. Referentin ist Rechtsanwältin Yvonne Schur - Fachanwältin für Familien- und Erbrecht.

Der Streit ums liebe Geld - Unterhalt wegen Kindesbetreuung, wie viel Unterhalt steht mir nach Trennung und Scheidung zu bzw. wie viel muss ich zahlen? Wie ist die Rangfolge von Unterhaltsansprüchen und Verwirkung des Unterhaltes. Wie hoch ist der Selbstbehalt? All diese Fragen werden von Rechtsanwältin Schur beantwortet.

Zusätzlich empfiehlt der ISUV den Ratgeber Nr. 11 "Das Unterhaltsrechtlich relevante Einkommen" für 3,50 €. Zu bestellen bei der Bundesgeschäftsstelle in Nünrberg.

Unromantisch, aber notwendig: Ehevertrag oder Scheidungsfolgevereinbarung - Vorsorge klärt Verhältnisse

Dienstag den 24.04. um 20.00 Uhr referiert im Tafelhaus, Beethovenstr. 12 in Kempten Notar Dr. Lorenz Bülow über die Notwendigkeit eines Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgevereinbarung. Er erklärt das eheliche Güterrecht und die Zugewinngemeinschaft.

Nach exakten Schätzungen gibt es nur in jeder 10. deutschen Ehe einen Ehevertrag. Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen werden im Hinblick auf die steigende Anzahl der Trennungen und Scheidungen immer wichtiger.

Interessierte erhalten Informationen ob, wie und mit welchem Inhalt derartige Verträge bzw. Vereinbarungen abgeschlossen werden sollten. Das Thema dieses Vortrages ist daher nicht nur für von Trennung und Scheidung Betroffene interessant, sondern auch für alle Verheirateten und insbesondere für die, die erst eine Eheschließung beabsichtigen.

Was ist Zugewinn bei Scheidung - wie wird er berechnet?

Am Dienstag den 27.03. um 20.00 Uhr informiert Rechtsanwältin Susanne Kristin - Fachanwältin für Familienrecht - im Tafelhaus, Beethovenstr. 12 in Kempten über Zugewinn bei Scheidung.

Der Gesetzgeber hat bei der Berechnung des Zugewinns klare Berechnungsgrundlagen vorgegeben. Schon mit dem Begriff "Zugewinn" haben viele Betroffene Schwierigkeiten und denken dabei an die Vermögensaufteilung. Dass dies zwei verschiedene Berechnungen sind, erklärt Rechtsanwältin Kristin. Wichtig und kostensparend ist hierbei - wie immer - die korrekte Offenlegung über das in der Ehe angeschaffte Vermögen. Eine Rechtsberatung ist unbedingt erforderlich.
ISUV bietet hierzu den Ratgeber Nr. 67 an. Zu bestellen beim ISUV in Nürnberg.

Testamentsgestaltung, Pflichtteilsrecht - wie ist die Regelung nach einer Scheidung?

Am Dienstag den 3. April um 20.00 Uhr informiert Sie Rechtsanwältin Yvonne Schur - Fachanwältin für Familien- und Erbrecht - über die gesetzliche Erbfolge, das gesetzliche Erbrecht der Ehegatten, Pflichtteilsansprüche der Kinder, Erbrecht nichtehelicher Kinder, Korrekturen nach dem ehelichen Güterrecht, sowie letztwillige Verfügungen und Haftung der Erben für Unterhaltsansprüche geschiedener Ehegatten. Wie ist das Erbschaftssteuergesetz, auf all diese Fragen erhalten Sie eine rechtliche, kostenlose Auskunft.

Weiter Informationen erhalten Sie im Ratgeber Nr. 70 und 71 zu bestellen beim ISUV in Nürnberg